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Europaerklärung

Europaerklärung

Cordon Bleu du Saint Esprit
Orden vom Heiligen Geist am Blauen Band

( beschlossen auf dem Generalkonvent in Maastricht im Juni 2012 )

Europa – das bedeutet Vielfalt der Völker ebenso wie eine  gemeinsame, diese Völker seit vielen Jahrhunderten verbindende Geschichte.  Europa hat sich nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem Bewusstsein der geschichtlichen Verantwortung vor den Millionen von Toten dieser, seiner dunkelsten Epoche gestellt. Konsequent und unbeirrbar haben die Väter der Europäischen Idee seitdem einen Prozess vorangetrieben, der unserem Kontinent nunmehr seit 67 Jahren Frieden beschert hat. Mit der Verabschiedung der Römischen Verträge von 1957, des Vertrages von Maastricht von 1992 und des Vertrages von Lissabon von 2007 wurden Meilensteine einer Entwicklung gesetzt, die in der Geschichte Europas beispiellos sind. Der Fall des Eisernen Vorhangs und die Aufnahme osteuropäischer Staaten in die Wertegemeinschaft unseres Kontinents war und ist die konsequente Weiterführung der Vorstellung von Frieden und Freiheit in Europa.

- In dem Bewusstsein, dass die Europäische Union die friedensstiftende Kraft des 20. Jahrhunderts war und auch im 21. Jahrhundert ist und sein wird,

- In der Überzeugung, dass  die Bekenntnis zur Pluralität und Vielfalt unserer Völkergemeinschaft Grundlage für Wachstum und Beschäftigung sind,

- In der Erkenntnis, dass es unser aller Auftrag ist, den von den Vätern der Europäischen Union eingeleiteten Prozess des weiteren Zusammenwachsens Europas zu unterstützen,

stehen wir, die Damen und Ritter des Ordens Cordon Bleu du Saint Esprit, als internationaler, christlicher, völkerverbindender und humanitärer Ritterorden in dieser Tradition. Wir setzen uns ein für die fundamentalen Werte der Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität unter den Völkern Europas. In diesem Zusammenhang treten wir ein für:

- Alle Bemühungen der Politik, die Staaten der Europäischen Union wieder auf eine solide wirtschaftliche Grundlage zu stellen

- Die Stärkung der Rechte des Europäischen Parlamentes als dem von den Mitgliedsstaaten der EU rechtmäßig und demokratisch gewählten Verfassungsorgan

- Das Recht der Bürgerinnen und Bürger Europas auf persönliche, berufliche und wirtschaftliche Freizügigkeit innerhalb der Grenzen der Europäischen Union

- Die schrittweise Weiterentwicklung der europäischen Institutionen unter gleichzeitiger Beibehaltung und stringenter Verfolgung der Prinzipien des Pluralismus, der Solidarität und der Subsidiarität

- Das Engagement der Staaten der Europäischen Union bei sinnvollen und friedensstiftenden Einsätzen von Militär und Entwicklungshilfe

- Die Abwehr aller Kräfte, die eine Störung des friedlichen Miteinanders innerhalb der Gemeinschaft der EU zum Ziel haben, mögen dies terroristische Extremisten jeglicher Art, Bedrohungen seitens politischer Staatsgebilde oder religiöse Bewegungen sein.

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